Oft wird ein Bogen um das Wort „Ausländer“ gemacht. Es gilt als ausgrenzend. „Alle sind Ausländer. Fast überall.“ Das ist richtig. Umgekehrt gilt: Fast nirgends hat man die Rechte und Pflichten eines Inländers.
Dabei wird das Wort „Ausländer“ im rechtlichen Sinn sicher seine Bedeutung behalten. Alle diejenigen, die nicht die türkische Staatsbürgerschaft haben, sind in der Türkei Ausländer. Dagegen wird man schwerlich etwas einwenden können. Und dasselbe gilt sinngemäß für alle anderen Länder der Erde.
Umgekehrt gilt: Alle diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sind Deutsche.
Welche Voraussetzungen gelten, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen? Darüber und über eine Einbürgerungsfeier berichtet das Integrationsprtal aus Sachsen-Anhalt:
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, mussten die Ausländer einen Integrationskurs und den
Einbürgerungstest erfolgreich absolvieren. Neben der Voraussetzung, die deutsche Sprache in Wort und
Schrift zu beherrschen, werden ein gesicherter Lebensunterhalt und Straffreiheit von den Bewerbern verlangt.
Von den neuen deutschen Staatsbürgern wurden auch Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung und
Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert. Bei der Kreisvolkshochschule belegten sie entsprechende Kurse. Jutta Kolba von der
Staatsangehörigkeitsbehörde des Ordnungsamtes begleitete die Migranten über Jahre bei der Integration in Deutschland und freute sich
gestern mit ihnen über die Urkunden. Diese ermöglichen es nämlich, bei den zuständigen Stellen einen bundesdeutschen Personalausweis
und einen Reisepass zu beantragen. Damit erhalten die Männer und Frauen alle Rechten und Pfl ichten eines Bürgers der Bundesrepublik.
Die deutsche Staatsangehörigkeit haben nun : Kenan Dzindo, Jora Harounan, Norvart Vartanians, Josimara De Macedo-Karweil sowie Johan
Semke, dessen Sohn die Urkunde stellvertretend für seinen kranken Vater entgegen nahm.
VS_22.4._einbuergerung_altmark.pdf (application/pdf-Objekt).